Allgemeine News

Gabriel Lansky zu Sanktionen in den Fällen Pumpyanskiy und Jaques Baud

 

Das EU-Sanktionsregime gehört zu den wirkungsmächtigsten Rechtsinstrumenten Europas, und zugleich zu den am wenigsten verstandenen.

In einer aktuellen ORF Ö1 Science Arena-Sendung sprach unser Gründungspartner Dr. Gabriel Lansky (LGP) über zwei Fälle, die er betreut: Jacques Baud, einen pensionierten Schweizer Oberst und ehemaligen UN- und NATO-Mitarbeiter, der seit Dezember 2025 auf der EU-Sanktionsliste steht, sowie die russisch-schweizerische Familie Pumpyanskiy. Den Fall Baud hat LGP pro bono übernommen, überzeugt davon, dass es sich um ein extremes Beispiel einer Fehlentwicklung in der Europäischen Union handelt. Dimitri Pumpyanskiy gewann bereits dreimal vor dem EU-Gericht gegen seine Listung, sein Sohn Alexander zweimal, aber der Rat listete beide jeweils mit minimalen Anpassungen der Begründung neu. Gerichtsentscheidungen entfalten keine aufschiebende Wirkung. Das Urteil zählt in diesem System letztlich wenig – der Rat der Europäischen Union ignoriert die Gerichtbarkeit der EU.

Verfassungsjurist Prof. Heinz Mayer, der bei LGP Lawyers Senior Expert Counsel ist, benennt das strukturelle Problem: Der Rat schafft die Regelungen und vollzieht die Listungen gleichzeitig, eine klare Durchbrechung des Gewaltenteilungsprinzips. Die vagen Tatbestände machen es Betroffenen nahezu unmöglich vorherzusehen, wann sie ins Visier geraten. Eine Reaktion auf hybride Bedrohungen sei dem Grunde nach legitim, so der ehemalige Dekan der juristischen Fakultät in Wien Mayer, aber die zentrale Frage sei, ob die angewandten Mittel noch verhältnismäßig sind.

Diese Frage treibt auch Dr. Lansky um. Er erkennt an, dass der Schutz demokratischer Öffentlichkeiten vor gezielter Einflussnahme ein legitimes Anliegen sein kann. Doch Sanktionen, die ohne vorherige gerichtliche Prüfung sofort in Kraft treten und Betroffene von einem Moment auf den anderen ohne Bankzugang und Reisefreiheit dastehen lassen, gehen seiner Überzeugung nach zu weit. In über 40 Jahren Anwaltstätigkeit, auch vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Verfahren nach Artikel 10 EMRK, hat er, der klaren Judikatur des EGMR folgend stets denselben Grundsatz vertreten: Meinungen können falsch sein, sie können schockieren, aber sie müssen geäußert werden dürfen.

Die vollständige Sendung ist auf ORF Ö1 verfügbar. Die Frage, die sie aufwirft, wie demokratische Institutionen allfällige Desinformation bekämpfen können, ohne selbst zu dem zu werden, was sie bekämpfen, verdient breite Aufmerksamkeit.