DREHSCHEIBE DUBAI

EU nimmt große Techfirmen stärker in die Pflicht

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Mit den neuen Gesetzen, die die Europäische Union zum größten Herausforderer von Big Tech machen, werden zwei Ziele verfolgt: die Etablierung eines sichereren digitalen Raums für alle Nutzer und die Schaffung fairer Wettbewerbsbedingungen zur Förderung von Innovation, Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit auf dem europäischen Markt und weltweit.

Im Jahr 2022 verabschiedete die Europäische Union in einem Gesetzespaket für digitale Dienste den Digital Services Act (DSA) und den Digital Markets Act (DMA), die jedoch als zwei unterschiedliche Gesetze funktionieren. Sie sollen verhindern, dass Unternehmen, die in der digitalen Welt eine marktbeherrschende Stellung innehaben, ihre Monopolstellung gegenüber Wettbewerbern oder Kunden missbrauchen, indem diese zu mehr Offenheit und Kompatibilität gezwungen werden. Der DSA führt neue Verpflichtungen für Online-Plattformen ein, wie z. B. eine strengere Moderation von Inhalten und die Bereitstellung transparenterer Informationen darüber, wie Daten gesammelt und verwendet werden. Hingegen konzentriert sich der DMA mit seinen Regeln für digitale Werbung, App-Stores und Online-Nachrichten direkt auf das angeblich wettbewerbswidrige Verhalten von so genannten „Gatekeeper-Plattformen“ wie Google, Amazon und Meta. Das gemeinsame Ziel ist, dass beide Gesetze Big-Tech-Anbieter dazu animieren wollen, mehr Verantwortung für das zu übernehmen, was auf ihren Plattformen geschieht.

Die Bußgelder des DMA können bis zu 10 % des weltweiten Jahresumsatzes eines Unternehmens betragen, bei wiederholten Verstößen sogar bis zu 20 %. Der DSA sieht für eine Online-Plattform oder Suchmaschine eine Höchststrafe von 6 % des weltweiten Umsatzes vor.

GESETZ ÜBER DIGITALE DIENSTE (DSA)

Der DSA ist ein bahnbrechendes neues EU-Regelwerk, das alle digitalen Dienste abdeckt, die Verbraucher mit Waren, Dienstleistungen oder Inhalten verbinden. Er schafft umfassende neue Verpflichtungen für Online-Plattformen zur Verringerung von Schäden und zur Bekämpfung von Risiken im Online-Umfeld, führt einen starken Schutz für die Rechte der Nutzer im Online-Umfeld ein und schafft einen einzigartigen neuen Rahmen für Transparenz und Rechenschaftspflicht für digitale Plattformen. Die neuen Vorschriften enthalten folgende neue Verpflichtungen:

  • Eindämmung der Verbreitung illegaler Inhalte und Produkte im Internet

  • Verstärkung des Jugendschutzes durch das Verbot gezielter Werbung auf Online-Plattformen, die ein Profil von Kindern erstellt oder auf besonderen Kategorien personenbezogener Daten wie ethnischer Zugehörigkeit, politischer Ansichten oder sexueller Ausrichtung beruht

  • Stichprobenartige Überprüfung von Online-Marktplätzen anhand bestehender Datenbanken, ob die Produkte oder Dienstleistungen auf ihren Websites den Vorschriften entsprechen

  • Verbot der Verwendung so genannter „dark patterns“ auf der Oberfläche von Online-Plattformen, d. h. irreführender Tricks, mit denen Nutzer zu Entscheidungen verleitet werden, die sie gar nicht treffen wollen

  • Neuer Krisenreaktionsmechanismus für den Fall einer ernsthaften Bedrohung der öffentlichen Gesundheit und von Sicherheitskrisen, wie z. B. einer Pandemie oder eines Krieges.

Die Verpflichtungen der verschiedenen Online-Akteure richten sich dabei nach ihrer Rolle, ihrer Größe und ihrem Einfluss im Online-Ökosystem. Ein neuer Schutz der freien Meinungsäußerung soll die Möglichkeiten der Plattformen, Inhalte willkürlich zu moderieren, einschränken und den Nutzern ermöglichen, in Kenntnis der Sachlage gegen Plattformen vorgehen zu können, bei denen eine solche Moderation stattgefunden hat.

Die neuen Regeln verlangen auch, dass die Nutzungsbedingungen der Plattformen klar und deutlich dargestellt werden und dass die Grundrechte der Nutzer geachtet werden. Darüber hinaus müssen sehr große Online-Plattformen und Suchmaschinen eine umfassende Risikobewertung durchführen, inwieweit Grundrechte bedroht sein könnten, einschließlich der Meinungsfreiheit, des Schutzes personenbezogener Daten, der Freiheit und Pluralität der Medien im Online-Umfeld sowie der Rechte des Kindes.

Die Kommission wird künftig auch dazu ermächtigt sein, sehr große Online-Plattformen und sehr große Suchmaschinen direkt zu beaufsichtigen, d. h. Plattformen, die 10 % der EU-Bevölkerung als Nutzer haben, was etwa 45 Millionen Nutzern entspricht, während andere Plattformen der Aufsicht der Mitgliedstaaten unterliegen, in denen sie niedergelassen sind.

GESETZ ÜBER DIGITALE MÄRKTE (DMA)

Ziel des neuen Gesetzes ist es, unlauteren Praktiken von Unternehmen, die als „Gatekeeper“ in der Online-Plattformwirtschaft agieren, ein Ende zu setzen. Das Gesetz enthält Kriterien, anhand derer bestimmt werden kann, wann eine große Online-Plattform als „Gatekeeper“ gilt, und kann zudem bestimmte Formen des Verhaltens verbieten. Das Gesetz über digitale Märkte gilt für ein Unternehmen, wenn es die folgenden drei Hauptkriterien erfüllt:

  • Eine Größe, die sich auf den Binnenmarkt auswirkt, indem ein Unternehmen einen bestimmten Jahresumsatz in der Union erzielt und einen zentralen Plattformdienst in mindestens drei Mitgliedstaaten offeriert

  • Kontrolle eines wichtigen Gateways für gewerbliche Nutzer in Richtung Endverbraucher, indem das Unternehmen wesentliche Plattformdienste für mehr als 45 Millionen monatlich aktive Endnutzer oder für mehr als 10.000 jährlich aktive gewerbliche Nutzer, die in der EU niedergelassen oder ansässig sind, anbietet

  • Aufbau einer etablierten und dauerhaften Position, indem das Unternehmen das zweite Kriterium in den letzten drei Jahren erfüllt hat.

Die DMA konzentriert sich auf den Wettbewerb und verbietet den Tech-Giganten deshalb folgende Maßnahmen:

  • Ihre eigenen Produkte und Dienstleistungen auf ihren Plattformen günstiger einzustufen als die Produkte Dritter

  • Verbraucher davon abzuhalten, sich mit Unternehmen außerhalb ihrer Plattformen zu verbinden

  • Nutzer daran zu hindern, eine vorinstalierte Software oder App zu deinstallieren, wenn sie dies wünschen

  • Die personenbezogenen Daten der Nutzer für gezielte Werbung zu verarbeiten.