Das Justizministerium der Slowakischen Republik hat einen Entwurf eines völlig neuen Gesetzes über das Handelsregister vorgelegt, mit dem Ziel, das Leben der Unternehmer zu vereinfachen, die Anforderungen der Europäischen Union zu erfüllen und das Handelsregister besser mit anderen Ämtern zu verknüpfen. Es ist vorgesehen, dass das Gesetz bereits am 1. März 2026 in Kraft tritt, wobei einige Bestimmungen (z. B. die Durchführung der Erstregistrierung von Unternehmen und deren Änderungen durch Notare - Registerführer) erst am 1. Juli 2027 wirksam werden. Das Ergebnis sollte ein deutlich geringerer Papierkram und weniger Komplikationen für Unternehmer sein, die ein Unternehmen gründen oder Änderungen daran vornehmen möchten.
Der Entwurf des Handelsregistergesetzes („Handelsregistergesetz-E“) befindet sich derzeit im Kommentierungsverfahren.
Der Gesetzentwurf zum OP bringt auch einige Neuerungen mit sich, wie zum Beispiel:
die Möglichkeit, einen Firmennamen bereits vor der Gründung des Unternehmens zu reservieren;
Aufhebung des Verbots von Unternehmensketten;
umfassende Festlegung der rechtlichen Vertretung des Antragstellers;
Notare als Standesbeamte;
Anwendung des „Ein für alle Mal“-Prinzips oder
Möglichkeit der Eintragung ohne Nachweis einer Gewerbeberechtigung.
Ein weiterer positiver Aspekt ist, dass den registrierten Personen durch die vorgeschlagene Änderung keine neuen Pflichten in Bezug auf bestehende Daten auferlegt werden und die Gültigkeit bestehender Registrierungen erhalten bleibt, ohne dass es einer Änderung bedarf. Gleichzeitig behält der Entwurf des Handelsregistergesetzes eine feste Frist zur Eintragung bei, die bei Vorliegen der Eintragungsvoraussetzungen zwei Werktage ab Zustellung des Eintragungsantrags beträgt.
Nachfolgend finden Sie eine Tabelle mit den vorgeschlagenen Änderungen, die der neue Gesetzesentwurf zum OR jeweils im März nächsten Jahres in die Praxis umsetzen soll. vollständig im Juli 2027:
Gleichzeitig werden im neuen Gesetzentwurf zum OR auch Änderungen vorgeschlagen, die sich beispielsweise auf Folgendes auswirken sollen:
Gewerbeordnung (Möglichkeit, durch Eintragung ins Handelsregister eine dem freien Gewerbe entsprechende Gewerbeberechtigung zu erlangen);
das Gerichtsgebührengesetz (Einführung einer Gebühr für die Reservierung eines Firmennamens);
Notarordnung (Einstufung der Registertätigkeit als Notartätigkeit und damit verbundene Anpassung der Höhe der Versicherungsleistungsgrenze im Schadensfall);
des Gesetzes über die Rechtsanwaltschaft (Möglichkeit der Beglaubigung der Gründungsurkunde durch einen Rechtsanwalt oder Änderung des Umfangs der Haftpflichtversicherung, wenn der Versicherte ein Rechtsanwalts-Geschäftsführer und kein Rechtsanwalts-Partner sein soll).
Es besteht kein Zweifel daran, dass sowohl auf die Bedürfnisse der Praxis als auch auf die immer schneller voranschreitende Innovationsdynamik in der digitalen Welt reagiert werden muss und daher begrüßen wir den neuen Gesetzesentwurf zum OP. Gleichzeitig sind wir der Meinung, dass einige der vorgeschlagenen Änderungen von einer geringfügigen „kosmetischen Anpassung“ profitieren würden:
Erleichterte Erstanmeldung beim Notar: Möglichkeit für Notare und Registerführer, die Erstanmeldung auch dann vorzunehmen, wenn neben freien Gewerben weitere gewerbliche Tätigkeiten vorgeschlagen werden, wobei der Registerführer gleichzeitig prüft, ob dem Antrag auf Erstanmeldung u. a. die erforderliche Genehmigung für diese weitere gewerbliche Tätigkeit beigefügt ist;
Flexiblerer Nachweis der Zuverlässigkeit: Ermöglichen Sie im Rahmen einer Sonderprüfung der Zuverlässigkeit einer natürlichen Person einer Person, die sich lange Zeit außerhalb ihres Heimatlandes aufhält, ihren guten Leumund nachzuweisen, beispielsweise durch einen Auszug aus dem entsprechenden Register des Landes, in dem sie sich lange Zeit aufhält, oder
Einheitlicher Schutz personenbezogener Daten: Harmonisierung des „Schutzes personenbezogener Daten“ über alle öffentlichen Register hinweg.
Da sich der Entwurf des Handelsregistergesetzes derzeit im Kommentierungsprozess befindet, ist es möglich, dass es noch weitere Änderungen am vorgeschlagenen Text gibt. Wir werden die Situation daher aufmerksam beobachten und Sie über mögliche oder grundlegendere Änderungen informieren.