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Am 13.3.2024 hat das Europäische Parlament dem Vorschlag der Europäischen Kommission einer Verordnung "zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz" (KI-VO oder AI-Act) zugestimmt. Nach der in wenigen Wochen geplanten Verabschiedung durch den Europäischen Rat wird die KI-VO 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft treten und 3ndet grundsätzlich 24 Monate später Anwendung. Im Hinblick auf die stetig größer werdende wirtschaftliche Bedeutung von KI-Systemen einerseits und drohenden Bußgeldern bei Verstößen gegen die Verordnung von bis zu 35 Millionen Euro bzw. 7 Prozent des gesamten weltweiten Jahresumsatzes des Unternehmens im vorangegangenen Geschäftsjahr andererseits können Unternehmen diese Vorlaufzeit von bis zu zwei Jahren nutzen, um sich mit der KI[1]VO vertraut zu machen. Die zuständige Rundfunk- und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR) hat eine KI-Servicestelle eingerichtet, die als Ansprechpartner und Informationshub einer breiten Öffentlichkeit zum Thema KI dient. Die KI-VO gilt für Anbieter, die KI-Systeme in der Union in Verkehr bringen oder in Betrieb nehmen, unabhängig davon, ob diese Anbieter in der Union oder in einem Drittland niedergelassen sind, sowie für Nutzer von KI-Systemen, die sich in der Union be3nden und für Anbieter und Nutzer von KI-Systemen, die in einem Drittland niedergelassen oder ansässig sind, wenn das vom System hervorgebrachte Ergebnis in der Union verwendet wird.

 

Die KI-Verordnung stellt im Wesentlichen auf das Risikopotenzial von KI-Systemen ab, die in vier Risikokategorien eingeteilt werden: unannehmbares Risiko (verbotene KI[1]Praktiken), hohes R i s k o (Hochrisiko-KI-Systeme), begrenztes Risiko (KI-Systeme, die für die Interaktion mit natürlichen Personen bestimmt sind) und minimales oder kein Risiko. Zu den verbotenen Praktiken gehören unter anderem Social Scoring und auch die Verwendung von KI-Systemen, die Techniken der unterschwelligen Beeinflussung außerhalb des Bewusstseins einer Person einsetzen. Zu Hochrisiko-KI-Systemen gehören unter anderem kritische Infrastrukturen (z.B. Verkehr), Sicherheitskomponenten von Produkten (z.B. KI-Anwendung in Roboter gestützten Chirurgie) und allgemeine oder berufliche Bildung, die den Zugang zur Bildung und beruflichen Verlauf des Lebens einer Person bestimmen kann (z. B. Bewertung von Prüfungen). KI-Systeme, die mit natürlichen Personen interagieren, treffen besondere Transparenzpflichten, beispielsweise sind Deepfakes als solche zu kennzeichnen.

 

Erschienen im Horizont vom 05.04.2024