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Was bedeutet die TTPA-Verordnung der EU?

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Bis zur Ankündigung des Technologiekonzerns Meta ab Oktober 2025 in allen EU-Staaten keine bezahlte politische Werbung auf seinen Plattformen (Facebook, Instagram, WhatsApp und Threads) zuzulassen, kannten vermutlich nur wenige die Verordnung (EU) 2024/900 über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung (TTPA-VO). Mit dieser Verordnung will die EU durch umfassende Transparenzpflichten Desinformation durch Akteure außerhalb der EU und Targetingverfahren, mit denen gezielt unterschiedliche politische Botschaften an ausgewählte Zielgruppen ausgespielt werden, verhindern bzw. einschränken. Diese Verordnung ist eine Reaktion auf den Cambridge-Analytica-Fall. Die britische Unternehmensgruppe „Cambridge Analytica“ hat im US-Präsidentschaftswahlkampf 2016 mit sehr effektivem Microtargeting und mit Hilfe von Facebook-Daten Donald Trump unterstützt und soll auch beim britischen Brexit eine Rolle gespielt haben.
 

Zentrale Bestimmung dieser VO, politische Werbung transparenter zu machen und Wahlmanipulation durch intransparente Kampagnen zu verhindern, ist die Kennzeichnungspflicht. Der Empfänger politischer Werbung soll auf den ersten Blick erkennen können, dass es sich um politische Werbung handelt. Der politischen Werbung ist eine Transparenzbekanntmachung beizufügen. Diese Transparenzbekanntmachung enthält zwingende Informationen über die Identität des Sponsors und gegebenenfalls der Einrichtung, die den Sponsor letztlich kontrolliert, wer die politische Anzeige zahlt und den Verbreitungszeitraum. Diese Transparenzbekanntmachung muss aktuell gehalten, leicht zugänglich, sprachlich angepasst, maschinenlesbar und barrierefrei sein. Fehlerhafte Bekanntmachungen müssen bei sonstiger Gefahr des Verbreitungsstopps für die politische Werbung korrigiert werden.
 

Mit dieser VO wird ein öffentlich zugängliches „europäisches Archiv für politische Online-Anzeigen“ eingerichtet, in welchem politische Online-Anzeigen samt Transparenzbekanntmachung für sieben Jahre nach Verbreitungsstopp gespeichert werden. Die VO bestimmt auch, dass Nutzer:innen nur dann gezielt angesprochen werden dürfen, wenn sie dem ausdrücklich zugestimmt haben. Sensible Daten, wie Religion oder politische Ansichten, dürfen nicht genützt werden.

 

Es ist zu erwarten, dass es in Österreich für diese VO ein Durchführungsgesetz geben wird. Dieses wird aller Voraussicht nach auch die Verhängung von empfindlichen Geldbußen bei Verstößen näher regeln.

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