Unklare Erhaltungspflichten für Mieter

OGH: Mieter muss Gastherme auf eigene Kosten reparieren lassen
Der OGH hat jüngst entschieden, dass ein Vermieter im Anwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes nicht zur Reparatur oder Erneuerung einer kaputten Gastherme verpflichtet ist, sondern nur bei "ernsten Schäden des Hauses" oder zur Beseitigung "einer erheblichen Gesundheitsgefahr" tätig werden muss. LGP Baurechtsexperte Dr. Andreas Bernegger analysiert im Magazin Gebäudemanager die damit geschaffene Situation.