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LGP Initiative gegen illegales Glücksspiel

LGP Initiative gegen illegales Glücksspiel

Online-Casinos, die über keine österreichische Konzession verfügen, sind nach der Rechtsprechung nichtig und daher unwirksam. Viele Spieler wissen oft nicht, dass sie nachweisbare Verluste durch eine Klage vor Gericht erfolgreich zurückfordern können. 

Quarantäne, Lockdowns und Isolation: Selten war die Bandbreite an unterhaltsamen Beschäftigungen dermaßen eingeschränkt wie in den letzten Monaten. Und so lockten zahlreiche Online-Glücksspielanbieter ihre Kunden mit geradezu fantastischen Gewinnmöglichkeiten und unwiderstehlichen Angeboten in das Internet. Diesen fehlt es aber leider an zwei ganz wesentlichen Elementen: Legalität und Spielerschutz. Und besonders letzterer wird immer wichtiger, zumal immer mehr Menschen den Lockrufen der konzessionslosen Glücksspielanbieter pandemiebedingt zum Opfer fallen. Während konzessionierte Anbieter eine Reihe an spielerschützenden Maßnahmen implementieren und einhalten müssen, bewegen sich konzessionslose Anbieter im Internet nur scheinbar im rechtsfreien Raum. 

Konzessionslose Online-Casinos werden hauptsächlich von jenen Betreibern angeboten, die über keine gesetzlich vorgeschriebene Konzession nach dem österreichischen Glücksspielrecht verfügen. Hierzulande ist nur win2day im Besitz einer gültigen Konzession nach dem Glücksspielgesetz. Alle übrigen online operierenden Betreiber missachten regelmäßig das verbraucherschützende österreichische Glücksspielgesetz, zumal sie ohne gültige österreichische Konzession operieren. Nicht zuletzt aufgrund unserer langjährigen Erfahrung und Spezialisierung auf dem Gebiet des Glücksspielrechts haben wir uns entschlossen, ein besonderes Augenmerk auf das Vorgehen gegen konzessionslose Glücksspielkonzerne zu legen. Denn nach österreichischem Recht sind Glücksspielverträge mit diesen Anbietern absolut nichtig – das verlorene Geld kann somit legal zurückgefordert werden. Dies wurde und wird nicht nur vom EuGH, sondern auch von allen drei nationalen Höchstgerichten in Österreich in ständiger Rechtsprechung bestätigt. 

Vor allem in strengen Lockdown- und Quarantäne-Zeiten versuchten viele Menschen aus allen Gesellschaftsschichten in Online-Casinos ihr Glück. Am meisten gespielt wurden dabei Slots (ca. 95 %), Poker, Roulette oder Black Jack. Hingegen können Verluste aus Sportwetten nicht zurückgefordert werden, da diese gesondert geregelt sind und nicht dem strengen Konzessionssystem nach dem Glücksspielgesetz unterliegen. 

Durch die Zusammenarbeit mit erfahrenen Prozesskostenanbietern gehen Betroffene keinerlei Risiko ein. Das Gerichtsverfahren wird vollständig finanziert, sodass ehemaligen Online-Spielern keine Kosten entstehen. Sollten Sie selbst betroffen sein, klagt LGP Ihre erlittenen Spielverluste ein und verhilft Ihnen zu Ihrem wohlverdienten Recht. Verjährungsfrist für verlorene Beträge ist übrigens 30 Jahre. Gerne prüfen wir für Sie, ob auch Ihre Verluste einklagbar sind. 


AUTORIN:

Dr. Julia Andras, Rechtsanwältin und Managing Partner bei LGP

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