EU-Milliardenhilfe ante portas

Im Gegensatz zu Behauptungen und Kritik diverser nationaler Regierungsmitglieder hat die EU im wirtschaftlichen Krisenmanagement schnell und entschlossen gehandelt. Eine aktuelle Übersicht der wichtigsten EU-Initiativen zur Stabilisierung und Wiederbelebung der Wirtschaft.
So hat der Rat der Staats- und Regierungschefs am 23. April 2020 den von den Finanzministern der Euro-Gruppe vorgeschlagenen Maßnahmen im Umfang von 540 Milliarden Euro zugestimmt. Diese Finanzierungen werden nach Auftrag des Europäischen Rates bis spätestens 1. Juni 2020 operational zur Verfügung stehen und bestehen im Wesentlichen aus drei Säulen:
1. Sicherung von Arbeitsplätzen:
Die Kommission kann den Mitgliedsstaaten bis zu 100 Mrd. Euro an Krediten zur Finanzierung von Kurzarbeit vergeben (SURE: Support to Mitigate Unemployment Risks in an Emergency).
2. Unterstützung der KMU:
Ein Garantiefonds in Höhe von 25 Mrd. Euro wird bei der Europäischen Investitionsbank (EIB) eingerichtet. Mit ihm sollen bis zu 200 Mrd. Euro Kredite für KMUs mobilisiert werden.
3. Unterstützung der Mitgliedsstaaten:
Einrichtung einer Kreditlinie beim Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM). Alle ESM-Mitgliedsstaaten können im Bedarfsfall bis zu zwei Prozent ihres jeweiligen BIP als Kredit zur Finanzierung von direkten und indirekten Kosten des Gesundheitswesens und von Präventionsmaßnahmen im Zusammenhang mit der COVID-19 Pandemie abrufen. Das ergibt ein Finanzierungsvolumen von bis zu 240 Mrd. Euro.
Des Weiteren verabschiedete die Europäische Kommission schon am 19. März 2020 (!) einen befristeten Rahmen für staatliche Beihilfen zur Stützung der Wirtschaft angesichts COVID-19, um schwerwiegende Störungen abzuwenden. Dieser Rahmen ermöglicht den Mitgliedsstaaten im Einklang mit dem EU-Beihilferecht Unternehmen zu unterstützen, die sich aufgrund der COVID-19 Pandemie in finanzieller Not befinden. Die Maßnahme erlaubt Beihilfen in Form von direkten Zuschüssen oder Steuervorteilen, Beihilfen in Form von subventionierten Garantien für Bankdarlehen, Beihilfen in Form von Zinszuschüssen sowie kurzfristige Exportkreditversicherungen.
Am 3. April 2020 ergänzte die Kommission den befristeten Beihilferahmen um weitere Maßnahmen. Sie erlauben Mitgliedsstaaten, Unternehmen bis zu einem Betrag von 800.000 Euro (nicht wie vom österreichischen Finanzminister mehrfach faktenwidrig behauptet nur 500.000 Euro !!!) Eigenkapital, zinslose Darlehen oder Garantien für Darlehen zur Deckung von 100 % des Risikos zu gewähren. Ferner können die Staaten diesen Unternehmen zusätzlich „De-minimis-Beihilfen“ gewähren, mit denen die Förderung pro Unternehmen auf bis zu 1 Mio. Euro erhöht werden kann. Diese Beihilfen dürfen allerdings nur Unternehmen eingeräumt werden, die sich am 31.12.2019 noch nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befanden, sondern für deren Probleme COVID-19 als kausal zu werten ist. Die Maßnahmen dürfen bis zum 31.12.2020 gewährt werden.
Last but not least hat die Europäische Kommission am 28. April 2020 eine ganz entscheidende Maßnahme bezüglich der Eigenkapitalvorschriften für die Banken gesetzt. Um eine ausreichende Kreditversorgung von Unternehmen und Privaten sicherzustellen, werden die Banken in Bezug auf Eigenkapital, Liquidität und bei operationalen Fragen zeitlich befristet entlastet. Entsprechend der Schlüsselrolle der Banken bei der Bewältigung der wirtschaftlichen Verwerfungen wurden zudem in einem Legislativvorschlag (CRR Quick Fix) wichtige Elemente des im Juni 2019 verabschiedeten Bankenpakets vorgezogen. Dies betrifft die Erweiterungen des KMU-Unterstützungsfaktors, des Infrastruktur-Unterstützungsfaktors, durch pensions- oder lohnunterlegte Kredite sowie die Ausnahme vom Kapitalabzug für bestimmte Software.
Alle diese wichtigen Maßnahmen zielen auf die Bekämpfung der unmittelbaren Symptome der COVID-19 Krise ab. Was aber soll geschehen, um Europas Wirtschaft wieder in Gang zu bringen und nachhaltiges Wachstum zu generieren? Hierfür ist ein vom Europäischen Rat im Grundsatz bereits beschlossener EU-Wiederaufbaufonds („Recovery Fund“) geplant, der – dem Vernehmen nach – ein Volumen von 300 bis 500 Mrd. Euro aufweisen könnte, mit dem sich mittels Investoren bis zu 1,5 Billionen Euro mobilisieren ließen. Der Europäischen Kommission würde erlaubt werden, dafür begrenzt bis 2024 Kredite aufzunehmen, für die die Mitgliedsstaaten garantierten. Durch die Fondsmittel sollen rasche Investitionen in den Klimaschutz, nachhaltige Energie („Green Deal“), Digitalisierung und das Gesundheitswesen realisiert werden.
Der Fokus wird wohl auf jene Volkswirtschaften gerichtet werden, die durch COVID-19 besonders negativ betroffen sind wie etwa Italien und Spanien. Keine Übereinstimmung war bisher in der Frage zu erzielen, mit welchen Instrumenten diese Investitionen prinzipiell erfolgen sollen – ob mit rückzahlbaren Krediten oder verlorenen Zuschüssen. Insbesondere von einem Konsens darüber wird es abhängen, ob der von EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen angestrebte Termin am 27. Mai 2020 für die Präsentation des Wiederaufbaufonds diesmal halten wird.
Autor:
- Mag. Peter Michael Ikrath, Senior Expert Counsel bei LANSKY, GANZGER + partner