Die föderale Regierung der VAE besteht aus den sieben Emiraten Dubai, Abu Dhabi, Sharjah, Ajman, Umm Al Quwain, Ras Al Khaimah und Fujairah. Zusätzlich zum Bundesgesetz der VAE hat jedes der sieben Emirate seine eigenen Gesetze und Richtlinien für bestimmte Branchen, in denen das Bundesgesetz nicht gilt. Darüber hinaus gibt es in jedem Emirat freie Wirtschaftszonen (oft als „Offshore-VAE“ bezeichnet), die in begrenztem Umfang von der Regierung und dem Bundesrecht unabhängig sind. Einige der Freihandelszonen, wie das Dubai International Financial Center („DIFC“), Abu Dhabi Global Market („ADGM“) und das Dubai Multi Commodities Center („DMCC“) haben ihre eigenen gesetzlichen Rahmenbedingungen geschaffen.
GESELLSCHAFTSGRÜNDUNG IN DUBAI UND ABU DHABI
Als Stadt der Superlative bietet Dubai Unternehmen und Privatpersonen einen wertvollen Vorteil, nämlich eine 100 %ige Steuerfreiheit. Derzeit gibt es in Dubai keine Steuern, weder Körperschaftssteuer für Unternehmen noch Einkommenssteuer für Privatpersonen. Die Mehrwertsteuer in Höhe von 5 % für Mainland-Firmen ist die einzige Ausnahme. Für die Gesellschaftsgründung in Abu Dhabi gelten ähnliche Bedingungen wie in Dubai. Es werden ebenfalls zwei Gesellschaftsformen unterschieden. Zum einen ist es möglich ein Unternehmen in einer der Freezones zu gründen, zum anderen kann auf dem Festland (Mainland) ein Unternehmen gegründet werden, wenn Kunden innerhalb der VAE bedient werden sollen.
GRÜNDUNG EINER KRYPTOGESELLSCHAFT IN DER DMCC FREEZONE
Die DMCC Freezone bietet eine Lizenz für bestimmte Aktivitäten im Zusammenhang mit „Krypto“, die nicht reguliert sind:
„Proprietary trading in Crypto-commodities“: Umfasst den Kauf und Verkauf von Kryptowährungen, die auf der Grundlage von Anwendungen der Distributed-Ledger-Technologie entwickelt wurden. Nicht inkludiert ist die Tätigkeit als Börse, die Erbringung von Maklerdienstleistungen, Finanzdienstleistungen, Bankdienstleistungen oder Zahlungsabwicklung.
„Distributed Ledger Technology Services“: Umfasst die Bereitstellung von Datenbankmanagementlösungen und ergänzenden Dienstleistungen auf der Grundlage von Distributed-Ledger-Technologien wie Blockchain. Unternehmen, die diese Tätigkeiten ausüben, dürfen nicht mit Kryptowährungen/Waren handeln oder eine Börse dafür einrichten oder Dienstleistungen im Bereich Finanzaktivitäten oder Maklerdienste anbieten.
„NFT‘s E-Marketplace Provider“: Umfasst Unternehmen, die eine Online-Plattform für den Kauf und Verkauf von digitalen Vermögenswerten (Non-Fungible Tokens bzw. NFTs) Dritter bereitstellen und kommerzielle Interaktionen zwischen Käufer und Verkäufer gegen eine Provision oder Vergütung erleichtern. Die Online-Plattform kann nicht für den Handel oder die Förderung von Kryptowerten, Kryptowährungen oder NFTs verwendet werden, die regulierte Produkte oder Wertpapiere abdecken.
„Metaverse Service Provider“: Umfasst Unternehmen, die sich mit der Entwicklung und dem Hosting digitaler virtueller Umgebungen beschäftigen, die simulierte Interaktionen zwischen Personen ermöglichen. Unternehmen, die diese Tätigkeit ausüben, dürfen keine Token ausgeben, die an Börsen gehandelt werden oder mit Kryptowährungen handeln.
„Proprietäres Krypto-Mining“: Umfasst Unternehmen, die sich mit der Verifizierung und dem Hinzufügen neuer Transaktionen zur Blockchain befassen (unter Verwendung von Methoden wie Proof-of-Work und Proof-of-Stake), um Krypto-Vermögenswerte zu generieren und diese Vermögenswerte auf proprietärer Ebene auf Börsenplattformen zu handeln. Diese Tätigkeit beinhaltet nicht die Erbringung von Dienstleistungen für Dritte, das Handeln als Börse, die Erbringung von Maklerdiensten, Finanzdienstleistungen, Bankdienstleistungen oder Peer-to-Peer-Handel.
Andere als diese 5 definierten Tätigkeiten sind in der DMCC noch nicht verfügbar. Weiters sind dies eigenständige Lizenzaktivitäten, die nur für neue Unternehmen zugelassen sind und nicht mit anderen Aktivitäten unter demselben Unternehmen durchgeführt werden können. Die DMCC-Krypto-Lizenz wird nur solchen Unternehmen erteilt, die rechtmäßig bei der DMCC registriert sind und über eine etablierte und erfahrene Erfolgsbilanz im Handel, bei Investitionen oder bei der Entwicklung von Blockchain-Technologie verfügen. Das Mindeststammkapital beträgt 50.000,00 AED und es dauert etwa vier Wochen, um die Lizenz zu erhalten.
Das DMCC ist bereits zum sechsten Mal in Folge als „Global Free Zone Of The Year“ ausgezeichnet worden. Es ist zentral gelegen und bietet leichten Zugang zu zwei Flughäfen, Straßennetzen und Verkehrsmitteln. Das DMCC hat ein neues Zentrum für Kryptowährungen eingerichtet, das als zentraler Punkt für alle Blockchain-bezogenen Aktivitäten in Dubai dienen soll.
GRÜNDUNG EINER KRYPTOGESELLSCHAFT IN DER ADGM FREEZONE
Bei der ADGM kann ein Unternehmen mit einer Lizenz für virtuelle Vermögensaktivitäten gegründet werden. Die folgenden Vermögensaktivitäten können bei der ADGM durchgeführt werden:
Kauf, Verkauf oder Ausübung von Rechten an anerkannten Krypto-Assets
Verwaltung von anerkannten Krypto-Vermögenswerten, die einer anderen Person gehören
Vermarktung von anerkannten Krypto-Vermögenswerten
Beratung über die Vorzüge des Kaufs oder Verkaufs von anerkannten Krypto-Vermögenswerten oder von Rechten, die sich aus einem solchen Kauf oder Verkauf ergeben und
das Betreiben einer Börse für Krypto-Vermögenswerte oder die Tätigkeit als Verwahrer von Krypto-Vermögenswerten.
Die ADGM ist eine der weltweit führenden Jurisdiktionen für die Regulierung von Aktivitäten mit virtuellen Vermögenswerten. Außerdem wirbt diese mit ihrem Status, als erste Jurisdiktion ein umfassendes Regelwerk für virtuelle Vermögenswerte entwickelt zu haben.
Die VAE befinden sich auf einem guten Weg, ein moderner Pionier in der Wirtschaft und Industrie zu werden und haben dabei auch einen sehr genauen Blick auf die Kryptowährungsindustrie. Der Rahmen und die Gesetze für Kryptowährungen in den Freihandelszonen von Dubai und Abu Dhabi ermutigen Krypto-Unternehmer zur Einrichtung von Börsen und legen gleichzeitig Normen für den ethischen Handel und den Verbraucherschutz fest. Abschließend ist daher festzuhalten, dass die VAE als Land mit günstigen Steuerregelungen, speziellen finanziellen Freizonen und staatlicher Unterstützung für Blockchain- und DLT-Technologien im Krypto-Bereich sehr vielversprechend sind.