Update: Medienrecht - Gerald Ganzger im Horizont
"Terrorfotos" - Was darf medienrechtlich gezeigt werden?

Bereits kurz nach dem Terroranschlag am Montagabend in Wien kursierten Bilder und Videos via Social Media und in weiterer Folge auch in Medien. Der renommierte Medienrechts-Experte Gerald Ganzger hält gegenüber HORIZONT fest: "Die Verbreitung von Aufnahmen, auf denen die Opfer zu erkennen sind, ist medienrechtlich absolut unzulässig. Hier greift der medienrechtliche Anonymitätsschutz von Opfern von Gewalttaten einerseits, so wie natürlich auch der Schutz der höchstpersönlichen Privatsphäre andererseits zu 100 Prozent." Die Veröffentlichung von Bildern des von der Polizei getöteten mutmaßlichen Terroristen "kann medienrechtlich zulässig sein, weil auch im Sinne einer Aufklärung der Tatumstände und des Hintergrunds des mutmaßlichen Täters ein überwiegendes Interesse der Öffentlichkeit bestehen könnte. Klagslegitimiert wären bei den Bildern des getöteten mutmaßlichen Terroristen nur die nahen Angehörigen."
Wenn Zeugen, beispielsweise Passanten, erkennbar sind, sollten diese jedenfalls verpixelt werden, so Ganzger, weil diese schon aus Gründen ihrer persönlichen Sicherheit ein Interesse hätten, nicht identifizierbar abgebildet zu werden. Dasselbe gelte für erkennbare Aufnahmen von Einsatzkräften. Veröffentlicht wurde auch ein Foto von der Festnahme von vier jungen Männern in der Innenstadt. "Da noch absolut ungeklärt ist, ob diese überhaupt mit dem Terroranschlag etwas zu tun haben, sollten die Gesichter jedenfalls verpixel werden", empfiehlt der Anwalt. Zu beachten sei zudem, dass bei der Verbreitung der Fotos auch das Urheberrecht zu beachten ist. "Es ist jedenfalls die Quelle (Hersteller des Materials) anzugeben", so Ganzger.
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