Legal Update: Novelle zum österreichischen Staatsbürgerschaftsgesetz

Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft durch Anzeige für vom NS-Regime verfolgte Personen und deren Nachkommen
Am 1. September 2020 trat eine Novelle zum österreichischen Staatsbürgerschaftsgesetz in Kraft.
Bisher war es für ehemalige österreichische Staatsbürger, welche wegen einer Verfolgung durch das nationalsozialistische Regime vor dem 9. Mai 1945 geflohen sind, möglich unter erleichterten Voraussetzungen per „Anzeige“ die österreichische Staatsbürgerschaft wiederzuerlangen, ohne die eigene zu verlieren.
Diese erleichterte Möglichkeit des Erwerbs der österreichischen Staatsbürgerschaft besteht nun seit 1. September 2020 auch für Nachkommen in direkter absteigender Linie der NS-Verfolgten. Der Vorfahre muss zu den Berechtigten zählen: er muss entweder tatsächlich die österreichische Staatsbürgerschaft per „Anzeige“ erworben haben oder sie erwerben hätte können.
Konkret gilt die Gesetzesbestimung für Opfer des Nationalsozialismus, die in Österreich ihren Hauptwohnsitz hatten und Österreich bis 15. Mai 1955 verlassen haben aufgrund einer Verfolgung bzw. einer begründeten Befürchtung einer Verfolgung durch Organe der NSDAP oder der Behörden des Dritten Reiches. Die Neuregelung berücksichtigt nicht nur ehemalige Staatsbürger, sondern auch Staatsangehörige eines der Nachfolgestaaten der ehemaligen österreichisch-ungarischen Monarchie oder Staatenlose. Kinder, Enkel, Urenkel etc dieser NS-Verfolgten sowie Adoptivkinder der NS-Verfolgten, die als Minderjährige an Kindes statt angenommen wurden, sind ebenfalls berechtigt die österreichische Staatsbürgerschaft auf diese Weise durch Anzeige zu erwerben.
Ausschlussgründe für den Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft, wie unter anderem Verurteilungen wegen Straftaten, schwerwiegende Finanzdelikte, terroristische Aktivitäten oder eine negative Einstellung zur österreichischen Demokratie, gelten auch beim Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft durch Anzeige der vom NS-Regime verfolgten Personen und deren Nachkommen.
Erwirbt ein NS-Verfolgter oder dessen Nachkommen die österreichische Staatsbürgerschaft durch Anzeige, kann die derzeitige Staatsbürgerschaft behalten werden. Der Austritt aus dem bisherigen Staatsverband für den Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft wird nicht verlangt, obwohl Mehrfachstaatsbürgerschaften in Österreich in den meisten Fällen ausgeschlossen sind.
Um die Berechtigung des Erwerbs der österreichischen Staatsbürgerschaft durch Anzeige nachzuweisen, müssen der Behörde viele Unterlagen vorgelegt werden.
Lansky, Ganzger + partner Rechtsanwälte GmbH steht bei Fragen zur Verfügung und unterstützt Antragsteller in ihrem Staatsbürgerschaftsverfahren (office@lansky.at).