EuGH-Urteil zur Arbeitszeit – Aufzeichnungspflicht

Der Europäische Gerichtshof hat in seinem jüngsten Urteil vom 14.5.2019 betreffend einen Streit zwischen einer spanischen Gewerkschaft und der Deutschen Bank SAE festgestellt, dass Arbeitgeber künftig verpflichtet werden sollten, für alle Arbeitnehmer und Angestellten ein objektives, verlässliches und zugängliches System für die Arbeitszeitaufzeichnung einzuführen (C-55/18). Fest steht, dass das Urteil für Arbeitgeber und Beschäftigte in einigen Berufen und Branchen enorme Folgen haben wird.