Dürfen wir Sie in Evidenz halten?

Bereits vor Inkrafttreten der DSGVO haben viele Bewerber diese oder ähnliche Fragen im Rahmen von Absagen erhalten. Nunmehr stellte sich aber die Frage: Muss ich eine Einwilligung von Bewerbern einholen? Und: Wie lange darf oder muss ich die Bewerbungsdaten aufbewahren?