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Dürfen Medien Lichtbilder ohne Zustimmung veröffentlichen?

Dürfen Medien Lichtbilder ohne Zustimmung
veröffentlichen?

Der Oberste Gerichtshof (OGH) musste sich vor Kurzem mit der Frage befassen, ob die neuen Datenschutzregelungen (DSGVO und Datenschutzgesetz) die Rechtslage zum Bildnisschutz von Personen geändert hat. Der Schutz von Bildnissen einer Person ist in Paragraf 78 Urheberrechtsgesetz geregelt. Gemäß dieser Bestimmung dürfen Bildnisse von Personen ohne deren Zustimmung nicht veröffentlicht werden, wenn durch die Veröffentlichung die berechtigten Interessen des Abgebildeten verletzt werden. (Gerald Ganzger im Horizont von 31. Oktober 2019)

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