Verwiesene Obdachlose
LGP vertritt aus dem Stadtpark verwiesene Obdachlose gegen die Landespolizeidirektion und die Stadt Wien

Wien, 11.11.2013
Die internationale Kanzlei Lansky, Ganzger + partner (LGP) vertritt in einer pro bono Causa drei Obdachlose, die am 15. Oktober 2013 durch Organe der Landespolizeidirektion Wien aus dem Stadtpark verwiesen wurden und deren Hab und Gut im Zuge dieser Wegweisung von Mitarbeitern der MA 48 auf Anordnung der Landespolizeidirektion teilweise weggenommen bzw. vernichtet wurde. Gegen diese Vorgangsweise wurden Maßnahmenbeschwerden erhoben.