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Third Party Due Diligence 18.6.15

Third Party Due Diligence 18.6.15

Wie gut kennen Sie Ihren Geschäftspartner? Um diese Frage ging es beim LGP Corporate Breakfast am 18. Juni 2015 zum Thema „Third Party Due Diligence“. Mag. Ronald Frankl, LGP Managing Partner und Head of Corporate, M&A and Capital Markets, leitete die Veranstaltung mit einem Überblick des Begriffes ein. Bei Third Party Due Diligence (TPDD) gehe es eben über die Einhaltung von Compliance im eigenen Unternehmen hinaus um das genaue „Abklopfen“ der Unternehmen, mit denen man Geschäfte mache, egal ob als Kunde oder Zulieferer. Das betreffe nicht nur künftige Geschäftspartner, sondern genau genommen auch alle, mit denen man bereits in einer Geschäftsbeziehung stehe. TPDD sei als Begriff zwar relativ neu, doch die Grundlagen gibt es laut Frankl schon länger. Dazu gehören der Foreign Corrupt Practices Act (FCPA), die Richtlinie 2005/60/EG („Know Your Customer“- Prinzip) sowie der UK Bribery Act von 2011.

Anschließend ging Rechtsanwältin Mag. Piroska Vargha, Expertin für Corporate Compliance & Forensics, in die Tiefe. Laut Vargha müsse jede Prüfung einzelfallabhängig erfolgen, wobei der Umfang selbstverständlich auch von den vorhandenen Ressourcen abhänge. Für die Überprüfung eines Geschäftspartners gebe es drei Stufen: Background, Integrity und Compliance Screening Check. Hinsichtlich der Auswahl eines geeigneten Teams für die Überprüfung habe es sich bewährt, Mitarbeiter mit - je nach Internationalität des Geschäftspartners - Fremdsprachenkenntnissen mit hoher IT-Affinität einzusetzen, weil viele Screenings IT-basiert seien. Ein sicherer Umgang mit Datenbanken und Screeningtools sei daher wichtig. Als heißer Tipp für den ersten Backgroundcheck von Geschäftspartnern hätten sich etwa die Weltbankliste und Dienstleister wie Factiva bewährt. Neben einer straff geführten und gut dokumentierten Prüfung sei schließlich die Vertragsgestaltung ein wesentlicher Garant für die Absicherung der Erfüllung aller Compiance-relevanten Inhalte der Kooperation. 

Compliance in einem Unternehmen beinhalte auch die Verpflichtung, jeden Geschäftspartner in dem jeweils adäquaten und zumutbaren Umfang geprüft zu haben. Dies gehöre auch dokumentiert, da man sich und das Unternehmen im Ernstfall nur dadurch wirksam vor Haftungsfolgen bewahren könne. Die Vorteile einer TPDD für Unternehmen sind nicht nur verringerte Haftungsrisiken, sondern auch ein Vertrauens- und Reputationsgewinn, der sich bei Auftragsvergaben und Ratings als unschätzbarer Vorteil erweisen kann.

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