Parlamentarische Enquete: Sharing Economy
Was steckt rechtlich hinter dem Begriff?

Sharing Economy wurde bislang definiert als Unternehmen, deren Geschäftsmodell gekennzeichnet ist durch die gemeinsame zeitlich begrenzte Nutzung von Ressourcen, die nicht dauerhaft benötigt werden. Wenn wir allerdings heute von Sharing Economy sprechen, so haben nur noch die wenigsten eine idealisierte Vorstellung im Sinne von "gemeinsamer Nutzung von Gegenständen, Dienstleistungen oder Fertigkeiten" vor Augen. Es geht schlicht und ergreifend ums Geschäft. Die Rechtslage ist zwar teils unübersichtlich aber dennoch nicht undurchschaubar – Information lohnt sich. Andreas Bauer und Osai Amiri haben anlässlich der vom Parlamentsklub der NEOS initierten Enquete vom 12. April 2016 rechtliche Aspekte zur Sharing Economy zusammengefasst.
Weitere Beiträge zur Sharing Economy im Reader der Klub-Enquete der NEOS
Klare Regeln für Airbnb
Wien, 11. April 2016 - Am Dienstag startet im Parlament eine Enquete zur Sharing Economy. Transparentere Regeln sollen Ideen innovativer Betriebe fördern. Rechtsexperten warnen allerdings vor Schnellschüssen.
Die Autoren
Mag. Andreas Bauer ist als Rechtsanwalt bei LANSKY, GANZGER + partner auf öffentliches Wirtschaftsrecht spezialisiert, insbesondere auf Gewerberecht, Betriebsanlagenrecht und Berufsrecht. Bei seiner Beratungstätigkeit ist er regelmäßig mit Fragen der Regulierung des Marktzugangs befasst, beim Thema Sharing Economy vor allem mit anlagen- und berufsrechtlichen Vorgaben.
Mag. Osai Amiri ist Rechtsanwaltsanwärterin bei LANSKY, GANZGER + partner. Sie interessiert sich seit Jahren für Sharing Economy und berät junge Unternehmer, die ihr Geschäftsmodell rechtssicher aufsetzen wollen. Aber auch Studierende suchen den Rat der angehenden Rechtsanwältin. Die Juristin ist Absolventin der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien.