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Gabriel Lansky zu Verschärfung im Aslyrecht

Gabriel Lansky zu Verschärfung im Aslyrecht

Gabriel Lansky zu Verschärfung im Aslyrecht

Barbara Auracher-Jäger, Hannes Tretter und Gabriel Lansky
Christian Konrad, Peter Hacker, Reinhard Krepler, Barbara Auracher-Jäger, Hannes Tretter und Gabriel Lansky

Die am 28. April 2016 im Nationalrat beschlossene Notstandsregelung und die damit verbundenen Verschärfungen im Asylrecht sind aus menschenrechtlicher Sicht bedenklich und rechtswidrig. Übergeordnete Normen bleiben unberücksichtigt, etwa die Möglichkeit der Notstandsgesetzgebung der Europäischen Union einzuführen oder die Massenzustrom-Richtlinie anzuwenden. In einem nationalen Alleingang wird die Gewährleistung des Rechts auf Asylverfahren abgeschafft - dies mit einer falschen Auslegung von Art 72 AEUV. So lautet der Befund des Podiums bei einer von den Sozialdemokratischen Juristinnen und Juristen im BSA, dem Club der Sozialdemokratischen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte im BSA und dem Österreichischen Juristenverein-Konzipientenverband gemeinsam mit Lansky, Ganzger + partner (LGP) organisierten Diskussion. Bei der Veranstaltung am 26.Apriel 2016 kündigte Gabriel lansky eine eingehende kritische Prüfung der Normen an.

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