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Immaterialgüter- und Urheberrecht:

Das Urheberrecht regelt den Schutz von "eigentümlichen geistigen Leistungen". Als urheberrechtlich geschützte Werke kommen Texte, Bilder, Fotografien, Filme etc, aber auch Computerprogramme in Frage. Beratungsleistungen umfassen die Gestaltung von urheberrechtlichen Nutzungsverträgen, Beratung in verschiedenen Fragen wie Schutzfähigkeit eigener Leistungen oder ob beabsichtigte Nutzungen einen Eingriff in fremde Urheberrechte begründen sowie die Vertretung im Prozess wegen Eingriffs in Urheber- und Markenrechte. Des Weiteren bieten wir Beratung in nationalen und internationalen Marken- und Patentangelegenheiten von der Anmeldung über die Eintragung bis zur Verfolgung von Eingriffen.

 

Kontakt:

Dr. Gerald Ganzger