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LGP Kompetenzzentrum für Grund- und Menschenrechte

Mission

 

Grund- und Menschenrechte gewinnen in der Rechtsdurchsetzung zunehmend an Bedeutung. Nicht zuletzt die Verabschiedung der Grundrechte-Charta der EU, die neben den klassischen zivilen und politischen Rechten (vor allem der Europäischen Menschenrechtskonvention) auch soziale, wirtschaftliche und kulturelle Rechte umfasst, fördert diese Entwicklung. Schon heute nimmt der EuGH in Entscheidungen argumentativ Bezug auf die Grundrechte-Charta. Diese wird mit dem zu erwartenden Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon zu durchsetzbarem EU-Primärrecht.

 

Zahlreiche menschenrechtliche Übereinkommen auf internationaler und regionaler Ebene sowie nationale Verfassungen verpflichten Staaten zur umfassenden Gewährleistung von Grund- und Menschenrechten, die in einem untrennbaren Zusammenhang mit Demokratie und Rechtsstaatlichkeit stehen. Vor allem Schwellenländer und Staaten im Übergang („States of Transition“), aber auch Kandidaten- und Nachbarstaaten der Europäischen Union sehen sich dabei vielfachen Herausforderungen bei der Umsetzung entsprechender Standards bzw. des EU-acquis communautaire in Gesetzgebung und Vollziehung gegenüber.

 

Die globale Finanzkrisegefährdet nicht nur soziale Rechte von Menschen, sondern bedroht auch Unternehmen in ihrer Existenz. Das LGP Kompetenzzentrum legt daher einen Schwerpunkt seiner Tätigkeit nicht nur auf die Durchsetzung sozialer Rechte, sondern auch auf die Sicherstellung entsprechender Rahmenbedingungen für Unternehmen, d.h. auf die Wahrung wirtschaftlich relevanter Grund- und Menschenrechte.

 

Gleichzeitig verlangt die zunehmende Internationalisierung und Expansion in Regionen, in denen demokratische, rechtsstaatliche, menschenrechtliche und umweltrechtliche Standards noch nicht in vollem Umfang realisiert sind, von Unternehmen die Entwicklung entsprechender sozialer Verantwortung im Rahmen ihrer Tätigkeit und Einflussbereiche („Corporate social responsibility – CSR“)

 

Das LGP-Kompetenzzentrum für Grund- und Menschenrechte sieht seine Mission daher in

• der Durchsetzung der Grund- und Menschenrechte von Individuen und Unternehmen vor nationalen, europäischen und internationalen Behörden,

• der Aufklärungsarbeit und Beratungstätigkeit für Unternehmen und staatliche Organisationen,

• der Entwicklung maßgeschneiderter CSR-Konzepten für die Wirtschaft sowie

• der Weiterbildung im Bereich der Grund- und Menschenrechte.

Der regionale Fokus liegt dabei auf den GUS-Staaten.

 

 

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