In der täglichen Praxis des LGP Kompetenzzentrums hat die Durchsetzung der Grund- und Menschenrechte von Klienten vor nationalen Behörden eine zentrale Bedeutung. Um aufwändige Verfahren vor Höchstgerichten zu vermeiden, achten wir bei innerstaatlichen Verfahren auf die grundrechtskonforme Auslegung gesetzlicher Normen. Wenn nötig, wird zur Auslegung von EU-Recht auf Vorabentscheidungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hingewirkt. Ist eine gesetzliche Bestimmung selbst grundrechtswidrig, so übernimmt unser Expertenteam die Ausarbeitung von Beschwerden und Anträgen an den Verfassungsgerichtshof (VfGH).
Missachten letztinstanzliche innerstaatliche Entscheidungen allen Bemühungen zum Trotz die Grund- und Menschenrechte der Klienten, so prüft unser Kompetenzzentrum, ob eine Beschwerde vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg (unter Berufung auf die Europäische Menschenrechtskonvention – EMRK) oder vor dem UN-Menschenrechtsausschuss in Genf (auf der Grundlage des Internationalen Pakts für zivile und politische Rechte – IPBPR) Aussicht auf Erfolg hat.