Unternehmen können im Zuge ihrer Tätigkeit mit Grund- und Menschenrechten Anderer in Konflikt geraten (z.B. Eigentumsrechte, Privatsphäre und Datenschutz, Gleichheitsrechte und Diskriminierungsverbote, Arbeits- und Sozialrechte, Umweltrechte etc.). Für Unternehmen mit Geschäftstätigkeit in Staaten mit demokratischen, rechtsstaatlichen, menschenrechtlichen oder umweltrechtlichen Problemen eine besondere Herausforderung: Sie sind verpflichtet, im Zuge ihrer Tätigkeit und Einflussbereiche bestimmte umweltrechtliche und menschenrechtliche Standards zu beachten. Deren Missachtung kann in schwerwiegenden Fällen zu zivilrechtlichen Klagen von Opfern nach dem „US Alien Tort Claims Act“ führen.
Um die Wahrnehmung sozialer Verantwortung von Unternehmen zu fördern, wurde von der UNO der „Global Compact“ über „Corporate Social Responsibility (CSR)“ ins Leben gerufen. Dieser "Global Compact" hat auf regionaler und nationaler Ebene (so auch in Österreich) zu weiteren Aktivitäten, Programmen und Zusammenschlüssen geführt. Das LGP Kompetenzzentrum berät interessierte Unternehmen über die Möglichkeiten der Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen und der Förderung sozialer Verantwortung und entwickelt für sie maßgeschneiderte CSR-Konzepte.