Durchsetzung von Grund- und Menschenrechten vor Behörden
In der täglichen Praxis des LGP Kompetenzzentrums hat die Durchsetzung der Grund- und Menschenrechte von Klienten vor nationalen Behörden eine zentrale Bedeutung. Um aufwändige Verfahren vor Höchstgerichten zu vermeiden, achten wir bei innerstaatlichen Verfahren auf die grundrechtskonforme Auslegung gesetzlicher Normen. Wenn nötig, wird zur Auslegung von EU-Recht auf Vorabentscheidungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hingewirkt. Ist eine gesetzliche Bestimmung selbst grundrechtswidrig, so übernimmt unser Expertenteam die Ausarbeitung von Beschwerden und Anträgen an den Verfassungsgerichtshof (VfGH).
Missachten letztinstanzliche innerstaatliche Entscheidungen allen Bemühungen zum Trotz die Grund- und Menschenrechte der Klienten, so prüft unser Kompetenzzentrum, ob eine Beschwerde vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg (unter Berufung auf die Europäische Menschenrechtskonvention – EMRK) oder vor dem UN-Menschenrechtsausschuss in Genf (auf der Grundlage des Internationalen Pakts für zivile und politische Rechte – IPBPR) Aussicht auf Erfolg hat.
CSR-Konzepte für Unternehmen
Unternehmen können im Zuge ihrer Tätigkeit mit Grund- und Menschenrechten Anderer in Konflikt geraten (z.B. Eigentumsrechte, Privatsphäre und Datenschutz, Gleichheitsrechte und Diskriminierungsverbote, Arbeits- und Sozialrechte, Umweltrechte etc.). Für Unternehmen mit Geschäftstätigkeit in Staaten mit demokratischen, rechtsstaatlichen, menschenrechtlichen oder umweltrechtlichen Problemen eine besondere Herausforderung: Sie sind verpflichtet, im Zuge ihrer Tätigkeit und Einflussbereiche bestimmte umweltrechtliche und menschenrechtliche Standards zu beachten. Deren Missachtung kann in schwerwiegenden Fällen zu zivilrechtlichen Klagen von Opfern nach dem „US Alien Tort Claims Act“ führen.
Um die Wahrnehmung sozialer Verantwortung von Unternehmen zu fördern, wurde von der UNO der „Global Compact“ über „Corporate Social Responsibility (CSR)“ ins Leben gerufen. Dieser "Global Compact" hat auf regionaler und nationaler Ebene (so auch in Österreich) zu weiteren Aktivitäten, Programmen und Zusammenschlüssen geführt. Das LGP Kompetenzzentrum berät interessierte Unternehmen über die Möglichkeiten der Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen und der Förderung sozialer Verantwortung und entwickelt für sie maßgeschneiderte CSR-Konzepte.
Beratung von Staaten
Das LGP Kompetenzzentrum bietet allen interessierten Parlamenten und Regierungen eine kompetente Beratungstätigkeit durch Menschenrechtsexperten, Politikwissenschafter und international erfahrene politische Akteuren an. Es ist uns ein Anliegen, im Rahmen unserer Vernetzung und anwaltlichen Tätigkeit auf die Förderung und Verwirklichung von Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechten und Umweltschutz insbesondere in den Mitgliedstaaten der GUS hinzuwirken. Ebenso vertreten wir Staaten bei ihrem Bemühen, in Verfahren vor internationalen Instanzen (vor allem EGMR, IGH) zur Durchsetzung und Beachtung von Menschenrechten und Rechtsstaatlichkeit beizutragen.
Weiterbildung für Menschen in rechts- und steuerberatenden Berufen
Das LGP Kompetenzzentrum bietet in Zusammenarbeit mit Forschungseinrichtungen im In- und Ausland praxisorientierte Weiterbildung und Diskussionsforen zu aktuellen grund- und menschenrechtlichen und rechtsstaatlichen Fragestellungen an. Es können auch individuelle Coaching- und Trainigsinhalte zu spezifischen Themen, wie etwa CSR, entwickelt werden. Die Qualifizierungsmaßnahmen richten sich insbesondere an Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftstreuhänder, Mitarbeiter von Rechtsabteilungen, Interessensvertretungen und -vereinigungen sowie an NGOs. Curricula werden maßgeschneidert erarbeitet.