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Wir sorgen in einem dynamischen Marktumfeld für Ihren kartellrechtlich einwandfreien Unternehmenserfolg.

 

 2010 ergriff die „Lawine an Schadenersatzklagen“ im Zusammenhang mit dem Liftkartell auch Österreich. Zahlreichen Herstellern von Aufzügen und Fahrtreppen wurde vorgeworfen, Großkunden über einen langen Zeitraum hinweg zu hohe Preise verrechnet zu haben – etwa bei Wartungsverträgen. Durch unzulässige Preisabsprachen hätten die Anbieter den Wettbewerb verhindert und damit gegen das Kartellrecht verstoßen.

 

An diesem prominenten Beispiel zeigt sich der tiefgreifenden Wandel des Wettbewerbsumfelds, der Wettbewerbspolitik und des Wettbewerbsvollzugs. Heute greifen EU-Mechanismen zur Verhinderung von unrechtmäßiger Aufteilung des Markts zwischen Wettbewerbern, von Preisabsprachen oder Quotenabsprachen zunehmend auch in Österreich und sollen den Wettbewerb fördern. Das Bundesgesetz über Kartelle und andere Wettbewerbsbeschränkungen (KartG 2005) stellt in diesem Zusammenhang einen wichtigen Schritt auf dem Weg der Harmonisierung des österreichischen mit dem europäischen Kartellrecht dar. Aufgrund der gesamteuropäischen Entwicklung und der einschlägigen Bestrebungen der Europäischen Kommission sind Unternehmen ermutigt, sich bei Verstößen gegen das Kartell- oder Marktmachtmissbrauchsverbot durch Lieferanten oder Mitbewerber zu wehren. Zusätzlich unterliegen sie selbst weniger Melde- und Genehmigungsformalitäten als früher.

 

Die EU-weite Entwicklung hat allerdings auch eine schärfere Durchsetzung des nationalen und europäischen Kartellrechts zur Folge. Fehlen in der eigenen Organisation Kenntnisse auf dem Gebiet des Wettbewerbsrechts und die entsprechende Sensibilisierung der Mitarbeiter, riskieren Unternehmen enorme Geldbußen oder Schadenersatzforderungen. Geschäftspraktiken und Verpflichtungen des Unternehmens sind daher einer verstärkten Überprüfung im Hinblick auf das Kartellrecht zu unterziehen. Ist der Notfall, etwa eine Hausdurchsuchung im Zuge von kartellbehördlichen Ermittlungen, erst einmal eingetreten, bedarf es einer schlagkräftigen und fächerübergreifenden Rechtsberatung. Und in vielen Fällen auch einer Vertretung vor den Behörden der Europäischen Kommission.

 

Das LGP-Kartellrechtsteam ist daher auf unternehmerisch sinnvolle und kartellrechtlich einwandfreie Lösungen mit Blick auf Schnittstellen zu anderen Rechtsgebieten spezialisiert. Bei Bedarf werden projektbezogen auch Spezialisten anderer LGP-Teams hinzugezogen. Dies betrifft insbesondere die Bereiche Gesellschaftsrecht, öffentliches (Wirtschafts-)Recht, UWG sowie Vergaberecht (zum Beispiel bei Privatisierungen), aber auch den Bereich des Strafrechts. Zusätzlich legen wir größten Wert auf eine solide Vernetzung in Brüssel, um die Anliegen unserer Mandanten effektiv bei der Europäischen Kommission zu lösen.