Infrastrukturprojekte sowie industrielle und gewerbliche Investitionsvorhaben unterliegen aufgrund ihrer volkswirtschaftlichen Bedeutung und ihres Volumens einem enormen Kosten- und Zeitdruck. Gleichzeitig sind sowohl auf nationaler als auch auf Ebene der Europäischen Union zahlreiche Rechtsmaterien und die permanente Entwicklung von Regelungsprozessen zu berücksichtigen. Auch dem Spezialwissen im Umgang mit Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) kommt bereits bei der Projekterstellung eine zentrale Bedeutung zu, um frustrierende Aufwendungen zu vermeiden.
Die erfolgreiche Umsetzung von großen Vorhaben setzt daher einen themenübergreifenden Beratungsansatz und die Fähigkeit voraus, rechtliche Anliegen effizient vor inländischen Behörden bis hin zu europäischen Institutionen zu vertreten. Die Lösung von Rechtsfragen stellt hohe Anforderungen an die Kompetenz und die Ressourcen des Rechtsberaters - von der Ausschreibung, Finanzierung bis hin zu umweltrechtlichen und zivilrechtlichen Fragestellungen bei der Genehmigung von Projekten.
In unserer jahrzehntelangen Tätigkeit für öffentliche Auftraggeber, private Projektwerber und Industriebetriebe haben wir in einem durch Liberalisierung und Internationalisierung veränderten Marktumfeld die nötige Expertise erworben und entsprechende internationale Netzwerke aufgebaut, um Klienten bereits im Vorfeld des Markteintritts in allen Rechtsfragen bis hin zu zivilrechtlichen, wettbewerbs- und umweltrechtlichen Fragestellungen rechtlich zu unterstützen.
Zu unseren Mandanten zählen heute Träger öffentlicher Infrastruktur (Bahn, Straße, Wasser, Luft, Betreiber von Pipelines für Öl und Gas), Energie- und Telekommunikationsdienstleister genauso wie Betreiber von Industrie-, Gewerbe-, Freizeit- und Hotelanlagen und in der Abfallwirtschaft sowie Wasserwirtschaft tätige Unternehmen.