Rechtsanwalt Dr. Stephan Eberhardt ist auf Private Equity und Immobilienrecht, insbesondere nationale und internationale Immobilientransaktionen, Mergers & Aquisitions, Umgründungen, Unternehmenssanierungen, Projektentwicklungen und –finanzierungen sowie Bauträger- und Bauvertragsrecht spezialisiert. Vertriebsrecht und internationale Vertragsgestaltung runden sein Tätigkeitsfeld ab.