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Kartellrecht (UWG)

Das UWG regelt unerlaubte Geschäftspraktiken wie die Übernahme fremder Leistungen, irreführende Werbung und herabsetzende Äußerungen gegenüber Konkurrenzunternehmen, unerlaubte Zugaben - aber auch den Schutz von Bezeichnungen, die zwar markenrechtlich nicht geschützt sind, aber einen gewissen Bekanntheitsgrad haben und den Schutz von Ausstattungen und Verpackungen. Beratungsleistungen umfassen unter anderem die Beratung und Vertretung im Prozess in Angelgenheiten erlaubter/unerlaubter Geschäftspraktiken, Beratung bei Werbemaßnahmen, Schutz von Bezeichnungen, Ausstattungen und Verpackungen, Schutz vor der Übernahme von Leistungen und gegen die Herabsetzung.

 

Kontakt:

Dr. Gerald Ganzger