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Rundfunkrecht

Davon umfasst sind die in den Rundfunkgesetzen (ORF-G, PrTV-G, PrR-G und KommAustriaG) geregelten regulatorischen Angelegenheiten, aber auch privatrechtliche Rechtssachen wie Produktionsverträge etc. Beratungsleistungen umfassen die Beratung und Vertretung von Rundfunkunternehmen in sämtlichen Rechtsangelegenheiten, insbesondere bei Zulassungsverfahren, Fragen der Werbebeschränkungen und der Digitalisierung des Rundfunks und Erstellung/Überprüfung von Verträgen.

 

Kontakt:

Dr. Gerald Ganzger

Mag. Claudia Parenti, LL.M.

Mag. Katharine Grossbauer